Eine von zwei Varianten, mehr benötigen Sie nicht

Verkehrswert- / Marktwertgutachten

Ein professionell erstelltes Gutachten enthält alle relevanten Details zur Immobilie und ist so die solide Grundlage für eine Vielzahl von Anlässen. Es wird auf Basis der ImmoWertV und § 194 BauGB von Banken, Finanzämtern, Gerichten und ähnlichen Institutionen verlangt und akzeptiert.

Kurzgutachten / Sachverständige Stellungnahme

Ein Kurzgutachten bzw. eine sachverständige Stellungnahme kommt dann in Frage, wenn Sie schnell und unkompliziert den Marktwert einer Immobilie, z.B. zur internen Information, jedoch kein ausführliches Verkehrswertgutachten benötigen.

So wissen Sie von Anfang an, womit Sie rechnen können

Praktisch immer ist es bereits nach einem unverbindlichen Gespräch möglich, eine verlässliche Aussage zum Honorar zu machen und einen Festpreis zu vereinbaren.

Sie haben ein anderes Anliegen zu immobilienwirtschaftlichen Themen?

Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung, rufen sie an für ein unverbindliches Gespräch.

Kurz gesagt:
Sie brauchen nichts weiter zu tun, als die Ihnen bekannten Daten sowie vorliegenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Was nicht vorliegt organisiere ich für Sie.

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